gegründet 1895, im Verband für das deutsche Hundewesen e.V. |
Jahressieger Zuchtschau 2002 Anmeldung |
Ein Anmeldeformular wurde den Boxer Blättern vom Juli beigelegt. Weitere Exemplare können Sie hier herunterladen oder über die Meldestelle bei Beate Jodl anfordern. |
Zuchtschau Ordnung |
§ 1 | Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH Zuchtschau Ordnung an. |
§ 2 | Zugelassen sind nur Boxer, die in ein von der FC.I. anerkanntes Zuchtbuch oder Register eingeschrieben sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 6 Monaten am Tag der Zuchtschau vollendet haben. |
§ 3 | Bei Meldungen für Champion- und Gebrauchshunde-Klasse muss der Berechtigungsnachweis (Kopie der Champion-Bestätigung, der Leistungsurkunde) der Meldung beigefügt werden, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird. |
§ 4 | Die Ahnentafeln der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anforderung vorzulegen. |
§ 5 | Alle teilnehmenden Boxer müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Tollwut geimpft sein. |
§ 6 | Hunde, für die eine Annahmebestätigung (Zulassung) nicht erteilt worden ist, bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde, dürfen nicht in das Zuchtschaugelände eingebracht werden. |
§ 7 |
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen. Ebenso können Zuchtrichter-Umbesetzungen vorgenommen werden. |
§ 8 | Für das rechtzeitige Vorführen der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich. Die Boxer dürfen nicht vorzeitig aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden. |
§ 9 | Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden. |
Ausstellungsverbot für Tierschutzwidrig kupierte Hunde | Dog show ban for dogs cropped contrary to animal protection law | En vertu de la loi sur la protection des animaux, il est interdit d'exposer les chiens coupée |
Nach der neuen Tierschutzschutz- Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland | In accordance with the "Tierschutz-Hundeverordnung” (animal protection dog regulations) from the 1. May 2002 the following dogs will be banned from participating at dog shows both at home and abroad | Selon
le nouveau décret relatif à la protection des chiens, une interdiction
d'exposition pour les chiens nommés ci dessous, en provenance de I'Allemagne et de l'étranger entrera en vigueur à
partir du 1er mai 2002
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1. Ohren kupiert nach dem 01.01.1987. 2. Rute kupiert nach dem 01.06.1998. 3. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.
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1. Ears cropped after 01.01.1987. 2. Tail cropped after 01.06.1998. 3. The ban is not enforced in exceptional cases if a medical indication is known, the corresponding certification must be enclosed together with the entry.
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1. Chiens dont les oreilles ont été coupées après le 01.01.1987. 2. Chiens dont la queue a été coupée après le 01.06.1998. 3. L'interdiction d'exposition ne s'applique pas à ces exceptions lorsqui’il y a une indication médicale. Un certificat conforme doit être joint dans le rapport. |