gegründet 1895, im Verband für das deutsche Hundewesen e.V.

Jahressieger Zuchtschau 2002

Anmeldung

Ein Anmeldeformular wurde den Boxer Blättern vom Juli beigelegt. Weitere Exemplare können Sie hier herunterladen oder über die Meldestelle bei Beate Jodl anfordern.
Zuchtschau Ordnung
§ 1 Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH Zuchtschau Ordnung an. 
§ 2 Zugelassen sind nur Boxer, die in ein von der FC.I. anerkanntes Zuchtbuch oder Register eingeschrieben sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 6 Monaten am Tag der Zuchtschau vollendet haben. 
§ 3 Bei Meldungen für Champion- und Gebrauchshunde-Klasse muss der Berechtigungsnachweis (Kopie der Champion-Bestätigung, der Leistungsurkunde) der Meldung beigefügt werden, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird. 
§ 4 Die Ahnentafeln der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anforderung vorzulegen. 
§ 5 Alle teilnehmenden Boxer müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Tollwut geimpft sein. 
§ 6 Hunde, für die eine Annahmebestätigung (Zulassung) nicht erteilt worden ist, bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde, dürfen nicht in das Zuchtschaugelände eingebracht werden. 
§ 7

Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen. Ebenso können Zuchtrichter-Umbesetzungen vorgenommen werden. 

§ 8 Für das rechtzeitige Vorführen der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich. Die Boxer dürfen nicht vorzeitig aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden. 
§ 9 Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.

Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde.

Ausstellungsverbot für Tier­schutzwidrig kupierte Hunde Dog show ban for dogs cropped contrary to animal protection law En vertu de la loi sur la pro­tection des animaux, il est interdit d'exposer les chiens coupée
Nach der neuen Tierschutzschutz- Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland In accordance with the "Tierschutz-Hundeverordnung” (animal protection dog regu­lations) from the 1. May 2002 the following dogs will be banned from participating at dog shows both at home and abroad Selon le nouveau décret relatif à la protection des chiens, une interdiction d'exposition pour les chiens nommés ci dessous, en provenance de I'Allemagne et de l'étranger entrera en vigueur à partir du 1er mai 2002

 

1. Ohren kupiert nach dem 01.01.1987. 

2. Rute kupiert nach dem 01.06.1998.

3. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Be­schei­nigung ist der Meldung beizufügen.

 

1. Ears cropped after 01.01.1987.

2. Tail cropped after 01.06.1998.

3. The ban is not enforced in exceptional cases if a medical indication is known, the corresponding certification must be enclosed together with the entry.

 

1. Chiens dont les oreilles ont été coupées après le 01.01.1987.

2. Chiens dont la queue a été coupée après le 01.06.1998.

3. L'interdiction d'exposition ne s'applique pas à ces ex­ceptions lorsqui’il y a une indication médicale. Un certificat conforme doit être joint dans le rapport.